Gegen die Einbahnrichtung radeln - bald auch an der Oberen Sieg?

Einbahnstraßen für Radfahrende*innen öffnen !

Windecker Straße / Burgtor
Windecker Straße / Burgtor © ADFC Ortsgruppe Obere Sieg

Nicht nur in Großstädten ist es längst etablierte und ausgeschilderte Realität: Radfahrende*innen  dürfen zahlreiche Einbahnstraßen ganz legal auch gegen die Einbahnrichtung befahren. Einbahnstraßen werden dort eingerichtet, wo der Autoverkehr gelenkt und beruhigt werden soll, oftmals auch dort, wo Straßen für den automobilen Platzbedarf sehr schmal sind.

Dies sind alles Gründe, die für den Radverkehr nicht zutreffen – Radverkehr ist leise und das Fahrrad benötigt wenig Platz. Und es ist mittlerweile klar, dass das Fahrrad ein wichtiger Baustein der „Verkehrswende“ sein muss.

Von daher stellt sich auch bei uns an der Oberen Sieg die Aufgabe, die Bedingungen für Radfahrende*innen im Alltag zu verbessern.

In Eitorf wurde unter aktiver Mitwirkung des ADFC ein Radverkehrskonzept erarbeitet, das z.B. für die Cäcilienstraße im Ortskern eine Freigabe für den Radverkehr in beide Richtungen vorsieht oder eventuell sogar die Einrichtung einer „Fahrradstraße“, die den Fußgängern und Radlern grundsätzlich Vorrang vor den Autos (die sind hier nur „zu Gast“) einräumt. Dieses Radverkehrskonzept wird mittlerweile von der Verwaltung und dem Gemeinderat beraten.

In Windeck gab es eine Initiative aus den politischen Parteien mit dem Ziel der Freigabe von Einbahnstraßen für Radelnde. Die Windecker ADFCler haben dazu einen konkreten Vorschlag für die Ortskerne von Dattenfeld und Schladern erarbeitet.

Unsere Vorschläge für Dattenfeld:

  • Aufhebung des Einfahrtverbots am oberen Ende des „Krankenhausweg“ nur für Radler
  • Freigabe in beide Richtungen für Radler „Im Ünken“, „Windecker Straße“ und „Am Burgtor“

Schladern (Freigabe für Radler):

  • „Burg-Windeck-Straße“ 
  • „Falkenweg“

Weitere Vorschläge für die Freigabe von Einbahnstraßen (Fahren in beide Richtungen für Radfahrende) nehmen die Aktiven vom ADFC Obere Sieg gerne entgegen.

Bedingung für die Freigabe ist, dass die genannten Straßen „Tempo-30-Zonen“ sind.

Das ist in allen genannten Bereichen der Fall.

Unsere Vorschläge wurden am 16. November sowohl im zuständigen Fachausschuss als auch im Gemeinderat einstimmig angenommen.

Letztlich entscheiden muss nun das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises.

Wir hoffen und wollen durch unser eigenes freundliches und rücksichtsvolles Verhalten dazu beitragen, dass auch die Autofahrer verstehen, dass sie den Verkehrsraum zukünftig weniger für sich haben, sondern ihn teilen müssen – die Straße gehört allen!

Wir bleiben dran!


https://obere-sieg.adfc.de/neuigkeit/gegen-die-einbahnrichtung-radeln-bald-auch-an-der-oberen-sieg

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