Aktuell gibt es für unsere Ortsgruppe ein großes übergeordnetes Thema. Sowohl für den Bereich der Gemeinde Windeck als auch für den Bereich der Gemeinde Eitorf ist dies das Radverkehrskonzept (RVK), wobei wir im Eitorfer Gemeindegebiet etwas weiter/schneller vorangekommen sind als in der Gemeinde Windeck.
Anhand des zuletzt erfassten Modal Split (auf Kreisebene) aus 2010 kann man erkennen, dass in oder in der Nähe von Ballungszentren der Anteil der Fahrradfahrenden steigt bzw. umgekehrt im ländlichen Bereich der Anteil abnimmt. Dies sieht man auch an unseren beiden Gemeinden. Der Fahrradanteil in Eitorf liegt bei 1% und in Windeck bei 3% - also in beiden Gemeinden gibt es „viel Luft nach oben“.
Ausgehend vom Grundsatz, dass je besser das Angebot umso höher die Nutzungsquote ist, stehen wir als Ortsgruppe in engem Kontakt mit den örtlichen Verwaltungen mit dem Ziel, das Angebot zu verbessern und damit dann eine höhere Nutzungsquote zu erreichen.
Für den Bereich der Gemeinde Eitorf wurde eine bereits aus 1999 vorliegende Diplomarbeit zur Mobilität in Eitorf genutzt und zunächst auf Aktualität in Bezug auf den Fahrradverkehr überprüft und an die heutige Situation angepasst bzw. Vorschläge erarbeitet wo und wie Verbesserungen denk- und machbar sind. Diese Arbeit wurde bereits im Frühjahr 2021 zusammen mit anderen ehrenamtlichen Teilnehmern durchgeführt. Zwischenzeitlich hat sich in Eitorf bereits ein Arbeitskreis gebildet wo der ADFC als Mitglied vertreten ist und wo in einem ersten Schritt ein Handlungskonzept entlang der Land- und Kreisstraßen entwickelt werden soll.
Auch die Gemeinde Windeck arbeitet an einem Radverkehrskonzept. Hier sind erste Gespräche zwischen der Verwaltung und Vertretern des ADFC vereinbart zum Zwecke des Informationsaustauschs und Integration in die weitergehende Arbeit. Auch hier gilt es zunächst, die Hauptnutzungsstrecken zu identifizieren, mit dem Bestand der vorhandenen Strecken abzugleichen und dann den notwendigen Lückenschluss herzustellen. Hierbei liegt unser Hauptaugenmerk auf dem Alltagsradler*innen, damit auch im ländlichen Bereich eine Verkehrswende möglich wird. Natürlich wird dann aber auch der Fahrradtourist*innen aus der Verbesserung seinen Nutzen ziehen.
Erstellung und Umsetzung eines Radverkehrskonzeptes für Eitorf
Seit Anfang März 2021 arbeiten wir an einem Radverkehrskonzept (RVK) für die Gemeinde Eitorf, zusammen mit dem „Klima-Treff Eitorf“ und dem zuständigen Sachbearbeiter im Bereich Verkehrsplanung bei der Gemeinde Eitorf. Das Radverkehrskonzept soll eine Aufnahme des Ist-Zustandes und der Abweichungen vom Soll-Zustand sowie die Feststellung der zu ergreifenden Maßnahmen umfassen. Hierbei sind Rad-Alltagsverkehr, Rad-Schulverkehr und Rad-Tourismus zu berücksichtigen. In ersten Schritt haben wir die Landes- und Kreisstraßen sowie die innerörtlichen Hauptrouten inspiziert (später sollen die Verbindungen zwischen den zuvor genannten Strecken besichtigt werden):
L333 von Alzenbach bis Harmonie (westlicher Ortsausgang) + Rückweg über den Spinnerweg bis zum Theater am Park
L86 von Kelters bis Mühleip (südlicher Ortsausgang)
L87 von der Alzenbacher Brücke bis Ortseingang Bouraue
K27 von Harmonie über Josefshöhe, Irlenborn, Abzweigung Hausen bis Lindscheid (Abzweigung Zum Heckerbusch)
K18 von Alzenbach über Bitze, Käsberg, Obenroth bis Mühleip
Überall wurden die kritischen Bereiche und Stellen aufgenommen und Verbesserungsmöglichkeiten diskutiert.
Auch haben wir fahrbare Wege abseits der Landes- und Kreisstraßen sowie der innerörtlichen Hauptrouten besichtigt, um Alternativen aufzeigen zu können, weil gerade an Wochenenden die inspizierten Strecken stark von Motorrädern frequentiert werden.
Dokumentiert wurde alles im Detail inkl. Übersichtskarten und Fotos vom Sachbearbeiter im Sachbereich Verkehrsplanung bei der Gemeinde Eitorf.
Das Radverkehrskonzept soll im Ausschuss für Stadtplanung, Ortsentwicklung, Mobilität und Klimaschutz thematisiert werden, so dass dort über den aktuellen Stand bzw. Fortschritt berichtet werden kann. Sich im Ausschuss ergebende Beschlussvorschläge werden dann dem Rat der Gemeinde Eitorf zugeführt, so dass der Rat die entsprechenden Beschlüsse fassen kann (die Umsetzung obliegt dann der Verwaltung der Gemeinde Eitorf).
Allen Beteiligten ist im Rahmen der ersten Tätigkeiten und Besprechungen klar geworden, dass es sich hierbei um einen mehrjährigen Prozess bis zur finalen Realisierung handeln wird.
Schutzstreifen für Radfahrer*innen in den Ortszentren
Freigabe von Gegenrichtungsverkehr in Einbahnstraßen für Radfahrer*innen
Neuinstallation/Erweiterung von diebstahlsicheren Fahrradabstellanlagen im ÖPNV
Neuinstallation/Erweiterung von Fahrradabstellanlagen an Schulen, Sportstätten und in den Orts-/Geschäftszentren
Sicherung von Querungsstellen an Radwegen (Markierung, Ausschilderung)
Weiterverfolgung der ausstehenden Lückenschlüsse am Radweg Sieg
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?
Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.
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Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.
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Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
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Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.