Radroute Dattenfeld-Schladern

Familien- und alltagstaugliche Führung für ADFC weiter „ganz oben auf der Tagesordnung“

Mädchen auf Rädern
Mädchen auf Rädern © ADFC / Deckbar

Der ADFC Bonn/Rhein-Sieg begrüßt in einer aktuellen Stellungnahme die Überlegungen, die Befahrung des Siegradwegs zwischen Schladern und Dattenfeld dadurch zu erleichtern, dass im Bereich der Abfahrt vom Maueler Berg Richtung Dreisel der Weg in Serpentinenform geführt wird.

Hierdurch wird die starke Steigung in diesem Bereich entschärft, sodass die Steigung aus Richtung Dattenfeld/Dreisel leichter zu bewältigen ist und in Talfahrt das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit bei der Ortseinfahrt nach Dreisel vermieden werden kann. Trotz dieser Umgestaltung hält der ADFC weiterhin eine Direktverbindung für den Radverkehr zwischen Schladern und Dattenfeld für erforderlich. „Auch mit den Serpentinen ist die Führung über den Mauler Berg weder für den Alltagsverkehr noch für Familienradtouren geeignet“, betont Peter Lorscheid, verkehrspolitischer Sprecher des ADFC für den Rhein-Sieg-Kreis, „und zwar wegen des erheblichen Höhenunterschieds und des großen Umwegs bei der Fahrt von Dattenfeld nach Schladern über den Maueler Berg.“ Der ADFC sieht daher in der Umgestaltung des Siegradwegs bei Dreisel zwar eine Verbesserung, aber eben keine Lösung für eine alltagstaugliche und familienfreundliche Führung des Radverkehrs. „Diese ist aber unbedingt erforderlich, damit der Radverkehr auch in Windeck seinen Beitrag zu Verkehrswende und Klimaschutz leisten kann“, sagt Lorscheid.

Dafür seien nur zwei Routenführungen denkbar: entweder eine Führung entlang der Bahnstrecke über den Schwarzen Weg oder eine Führung über eine neu zu bauende Siegbrücke östlich von Dreisel. Dass beide Führungen nicht unproblematisch sind, ist dem ADFC bewusst. Die Führung über den Schwarzen Weg würde eine Verbreiterung des Schwarzen Wegs und eine Umgestaltung des Durchbruchs durch den Schlossberg gemeinsam mit Bahnstrecke und Landesstraße L333 erfordern. Bei der Führung über die Siegbrücke müssten die Konflikte mit dem Naturschutz so gut wie möglich gelöst werden. „Die Aufgabe, zwischen diesen beiden Varianten abzuwägen und eine alltags- und familientaugliche Radverkehrsführung zwischen Schladern und Dattenfeld zu finden, bleibt ganz oben auf der Tagesordnung“, betont Lorscheid. „Wir appellieren an alle Beteiligten, sich so bald wie möglich an einen Tisch zu setzen, um eine Lösung zu finden.“ Zur Mitwirkung aufgefordert sind hier aus Sicht des ADFC neben der Gemeinde Windeck und dem Rhein-Sieg-Kreis die Deutsche Bahn, Straßen.NRW und die Naturschutzverbände.


https://obere-sieg.adfc.de/neuigkeit/radroute-dattenfeld-schladern-2

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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